Anfrage: Sind kommende Radwege dem NRVP 3.0 nachempfunden 9. Mai 2024 Wir machen uns um ihre Sicherheit auf dem Fahrrad Gedanken und wollen die Bundesregierung mit ihrem Radverkehrsplan 3.0 gerne unterstützen. Deshalb fragen wir uns ob aktuelle Planungen der Gemeinde im „Mobilitätskonzept für den Radverkehr in der Gemeinde Wilnsdorf“ der Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen, wir wollen schließlich nicht 2x Geld ausgeben. So zumindest unsere Meinung und Philosophie. Der Radverkehr lässt uns keine Ruhe und scheinbar der Bundesregierung ebenso wenig. Das lässt sich aus dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 entnehmen. Der Bemerkung auf Seite 39 „Gut zugängliche und zielortnahe Fahrradabstellmöglichkeiten – auch im Wohnumfeld – sind entscheidend für eine vermehrte Nutzung des Fahrrads“ geht die Verwaltung vorbildlich Schritt für Schritt nach wie im Bau- und Umwelt-Ausschuss 29.02.2024 TOP 11 geschildert. Um daran in weiteren Ausmaß anzuknüpfen heißt es auf Seite 33: „Handlungsbedarf besteht beim Netzausbau, beim Ausbau der Abstellmöglichkeiten und der Verknüpfung des Fahrrads mit dem öffentlichen Verkehr. Nur so kann 2030 ein lückenloses Radnetz im „Fahrradland Deutschland“ Realität werden.“. Nun zur Frage: Was bedeutet „lückenloses Radnetz“? Konkret: Würden die an der Eiserfelderstraße zwischen Rinsdorf und Wilnsdorf welche im „Mobilitätskonzept für den Radverkehr in der Gemeinde Wilnsdorf“ aufgelisteten Maßnahmen 2.4.1 – 2.4.6 auf Seite 106, welche leider mit zahlreichen Höhenmetern und zwei Querung der Eiserfelderstraße in Fahrtrichtung Wilnsdorf verbunden sind, solch ein lückenloses Radnetz darstellen? Sieht die Verwaltung „Radfahrende im Mischverkehr mit den Kfz zu führen ist inner- wie außerorts nur bei niedrigen Kfz-Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken eine dauerhaft gute Lösung“ bei aktueller Planung erfüllt? (Seite 34 im Nationalen Radverkehrsplan 3.0). Der Umsetzungshorizont ist schließlich bis 2029 angegeben, was zwar keine Verpflichtung ist, aber eigentlich einen groben Zeitraum darstellt. Ist die aktuelle Planung, wie auf Seite 34 des Nationalen Radverkehrsplanes 3.0 beschrieben: „Zudem berücksichtigen sie die Anforderungen der sozialen Sicherheit. Das macht Radfahren für alle Menschen attraktiv.“, der Verwaltung nach eingehalten? Ist die aktuelle Planung, wie auf Seite 37 des Nationalen Radverkehrsplanes 3.0 beschrieben: „Zukünftig werden mehr Menschen Radfahren. Das muss beim Neu- und Umbau von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden. Ebenso muss der Standard auch Spezialrädern – insbesondere Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhängern – bezüglich Breite, Geschwindigkeit und Fahrdynamik genügen.“, der Verwaltung nach eingehalten? Falls nein: Wie verfährt die Verwaltung mit der Diskrepanz? Wird auf eine flexible Lösungen auf sonstigen Außerortsstraßen welche noch erprobt werden gesetzt? (Seite 36 im Nationalen Radverkehrsplan 3.0) Oder gibt es schon Ideen? Welche sind dies? Gibt es weitere Strecken die im „Mobilitätskonzept für den Radverkehr in der Gemeinde Wilnsdorf“, nicht den Zielen der Bundesregierung für 2030 übereinstimmen? Welche sind dies? Wir danken der Verwaltung über die Bemühungen und freuen uns, wenn wir bei Möglichkeit den Zielen der Bundesregierung zuarbeiten könnten. Anlage: Nationaler Radverkehrsplan 3.0